Vernawahlshausen

Allgemeine Sperrzeitenverkürzung

Gemäß § 2 der Verordnung über die Sperrzeit (SperrV) vom 10.12.2012 (GVBI. I.S. 699), wird anlässlich der
Zeltkirmes Vernawahlshausen die Sperrzeit für das Festgelände „Am Sportplatz“

am 23.08.2024,
am 24.08.2024,
am 25.08.2024

jeweils aufgehoben.

Wesertal, August 2024
Gemeinde Wesertal
Der Bürgermeister als örtliche Ordnungsbehörde