Dorfentwicklung

Dorfentwicklung

Die Gemeinde Wesertal mit ihren Ortsteilen ist derzeit Förderschwerpunkt im Dorfentwicklungsprogramm des Landes Hessen. Ziel der hessischen Dorfentwicklung ist es, die Dörfer im ländlichen Raum bei Ihrer Gestaltung als attraktive und lebendige Lebensräume zu unterstützen sowie durch die sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Potentiale vor Ort zu mobilisieren.

Ein wichtiger Schwerpunkt der hessischen Dorfentwicklung ist, die Förderung von Baumaßnahmen und Sanierungsvorhaben an privaten Wohngebäuden. Die Richtlinie sieht dabei eine Förderung bei Kulturdenkmälern sowie in den einzelnen Orten abgegrenzten Fördergebieten vor. Die Abgrenzung der Fördergebiete bezieht sich in der Hauptsache auf die historischen Ortskerne, die bis einschließlich 1950 im Zusammenhang bebaut wurden.

Integriertes Kommunales Entwicklungskonzept (IKEK)

Informationen zu den Fördergebieten in den einzelnen Orten können dem IKEK entnommen werden oder auch gerne bei der Gemeindeverwaltung erfragt werden.

Zur fachgerechten städtebaulichen Beratung der privaten Maßnahmen wurde ein Fachbüro beauftragt. Hier kann eine kostenlose Erstberatung erfolgen. Der von der Gemeinde beauftragte Berater besichtigt mit Ihnen zusammen das Objekt und berät Sie hinsichtlich möglicher Maßnahmen und der Fördermöglichkeiten und deren Voraussetzungen. Der Höchstbetrag des Zuschusses liegt im Moment bei 45.000,- € je Objekt, bei Einzeldenkmälern steigt dieser Betrag auf 60.000,- € – immer 35 % von den förderfähigen Nettobaukosten. Das heißt im Einzelfall, dass für jedes separate Gebäude, wie Scheune, Wohnhaus und weitere selbstständige Bauten oder öffentlichkeitswirksame Freianlagen auf dem Grundstück bis zu 45.000,- € Zuschuss geben kann. Gefördert werden auch Abrisse und Neubauten im Dorfkern, die sich den Zielsetzungen und Gestaltempfehlungen der Broschüre „Bauen im ländlichen Raum“ anpassen.
Ganz wichtig: Mit der Vergabe von Aufträgen und den entsprechenden Arbeiten, die beantragt sind, darf erst begonnen werden, wenn der Bewilligungsbescheid vorliegt! Ansonsten verfällt der Zuschuss! Die Baumaßnahmen selbst können über max. 2 Jahre abgerechnet werden.

Interessenten, die eine solche Beratung in Anspruch nehmen wollen, können unter der Nummer 06631/73119 (Architekt und Planer J.Michael Ruhl, email: ruhl-geissler@t-online.de ) einen Ortstermin vereinbaren, oder bei der Gemeinde Wesertal melden, die die Anfragen sammelt und weitergibt.