Wahlen

Landtagswahl

Landtagswahl am 08.10.2023 in Hessen: Erststimme und Zweitstimme

Alle Einwohner Hessens, die mindestens seit drei Monaten in Hessen gemeldet und 18 Jahre alt sind, dürfen am 08. Oktober 2023 den neuen Landtag Hessens wählen. Als Wahlsystem gibt es in Hessen eine sogenannte „personalisierte Verhältniswahl“, wie sie auch von der Bundestagswahl bekannt ist. Jeder Einwohner in Hessen hat zwei Stimmen - die Erststimme und die Zweitstimme:

Mit der Erststimme können Sie den Direktkandidaten aus Ihrem Wahlkreis in den Landtag wählen.

Mit der Zweitstimme sprechen Sie sich für eine Partei aus, die Ihrer Meinung nach im Landtag stark vertreten sein soll.

Kommunalwahl

Wahlbeteiligung, Ortsbezirke, Sitzverteilung

Die Kommunalwahlen dienen zur Bestimmung von Volksvertretern in kommunalen Gemeinde- oder Stadträten.