Bürgerinformationssystem (BIS)

Den Bürgerinnen und Bürgern steht das Bürgerinformationssystem (kurz „BIS“) zur Verfügung. Hierin stehen ausgewählte Dokumente (z.B. Bekanntmachungen, Protokolle), und eine Übersicht über die Zusammensetzung der Gremien, die öffentlich eingesehen werden dürfen, allen Interessierten zur Verfügung.

Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Einlesen und freuen uns, dass wir Ihnen hierdurch die Informationen digital und schnellstmöglich bereitstellen können.

Gemeindevertretung

In Hessen ist die Gemeindevertretung das oberste kommunale Organ der Gemeinde. Sie besteht aus den Gemeindevertreterinnen und Gemeindesvertretern, die von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt werden.

Sie beschließt über die Angelegenheiten der Gemeinde, kann aber die Beschlussfassung über bestimmte Angelegenheiten auf einen Ausschuss oder den Gemeindevorstand übertragen. Ferner überwacht sie die „gesamte Verwaltung“.

Gemeindevorstand

Der Gemeindevorstand ist das Verwaltungsorgan der Gemeinde. Die Beigeordneten des Vorstandes werden durch die Gemeindevertretung gewählt, während die Bürgermeisterin / der Bürgermeister direkt von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt wird.

Der Gemeindevorstand besorgt die laufende Verwaltung der Gemeinde, die durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde umgesetzt wird. Die Vorgaben für die Verwaltung werden durch Beschlüsse der Gemeindevertretung sowie des Gemeindevorstands getroffen.

Ausschüsse

Die Gemeindevertretung kann zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse Ausschüsse aus ihrer Mitte bilden und Aufgaben, Mitgliederzahl und Besetzung der Ausschüsse bestimmen. Ein Finanzausschuss ist zu bilden.

Die Ausschüsse der Gemeinde Wesertal setzen sich nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen zusammen.

Die Gemeinde Wesertal hat folgende Ausschüsse:

  • Haupt- und Finanzausschuss
  • Umwelt- Bau und Wegeausschuss

Ortsbeirat

In Hessen können die Städte und Gemeinden nach § 82, Abs. 1 der Hessischen Gemeindeverordnung (HGO) durch Beschluss der Gemeindevertretung für ihr Gebiet
Ortsbezirke bilden.

Die Einrichtung und Abgrenzung der Ortsbezirke wird in der Hauptsatzung der Gemeinde geregelt. In jedem Ortsbezirk wird von den Bürgerinnen und Bürgern ein Ortsbeirat gewählt. Der/die Vorsitzende ist der Ortsvorsteher/in und wird in der ersten Sitzung nach der Wahl aus der Mitte der Ortsbeiratsmitglieder gewählt.

In Wesertal gibt es in jedem der acht Ortsteile einen Ortsbeirat.