Gemäß § 2 der Verordnung über die Sperrzeit (SperrV) vom 10.12.2012 (GVBI. I.S. 699) wird anlässlich der
Zeltkirmes Gieselwerder
die Sperrzeit für das Festgelände „In der Klappe“
am 06.09.2025
am 07.09.2025
jeweils aufgehoben.
Gieselwerder
Gemäß § 2 der Verordnung über die Sperrzeit (SperrV) vom 10.12.2012 (GVBI. I.S. 699) wird anlässlich der
Zeltkirmes Gieselwerder
die Sperrzeit für das Festgelände „In der Klappe“
am 06.09.2025
am 07.09.2025
jeweils aufgehoben.