Wesertal

Entlastungserteilung

Zu dem Jahresabschluss der Gemeinde Wesertal zum 31.12.2023 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Wesertal am 09.12.2025 folgenden Beschluss gefasst:

„Einstimmig wird beschlossen, dem Gemeindevorstand die Entlastung für den geprüften Jahresabschluss zum 31.12.2023 gem. §113 und §114 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) zu erteilen.“

Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 liegt gemäß § 114 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) zur Einsichtnahme vom 12.01.2026 bis zum 20.01.2026 während der Öffnungszeiten im Rathaus der Gemeinde Wesertal, In der Klappe 1A, 34399 Wesertal, OT. Gieselwerder öffentlich aus.

Wesertal, den 08.01.2026

Gemeinde Wesertal
- Gemeindevorstand -

gez. Turrey (Bürgermeister)