Auf Grundlage des § 100 Abs. 1 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) erlässt der Kreisausschuss des Landkreises Kassel als zuständige untere Wasserbehörde folgende Allgemeinverfügung:
1. Die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern (Bäche, Flüsse, Seen) im Landkreis Kassel wird mit Ausnahme des Schöpfens von Wasser mit Handgefäßen zur Erfrischung bis zum 31.10.2025 untersagt.
2. Die Untersagung gilt auch für die Entnahme durch die Gewässereigentümer und die Eigentümer der an oberirdische Gewässer angrenzenden Grundstücke und die zur Nutzung dieser Grundstücke Berechtigten (Anlieger).
3. Von diesem Verbot ausgenommen bleiben bis auf weiteres die Gewässer Fulda und Weser.
4. Die sofortige Vollziehung wird angeordnet.
5. Die untere Wasserbehörde kann auf Antrag eine widerrufliche Ausnahme erteilen, wenn überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit dies erfordern oder das Verbot im Einzelfall zu einer unbilligen Härte führt.
Kassel, den 07.07.2025
Der Kreisausschuss des Landkreises Kassel
Fachbereich Bauen und Umwelt