I. Aufhebung Allgemeinverfügung
Die tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung Nr. 02/2025 vom 30.10.2025 zur Aufstallungspflicht, zum Verbot der Durchführung von Veranstaltungen, auf denen Vögel gehandelt oder ausgestellt werden und zum Verbot des Verbringens von Vögeln zu Veranstaltungen wird aufgehoben.
II. Inkrafttreten
Diese Allgemeinverfügung wird am 14.01.2026 öffentlich bekanntgegeben. Sie tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft. Diese öffentlich bekanntgemachte Allgemeinverfügung und ihre Begründung kann während der Dienstzeiten in der Dienststelle des Fachbereichs Veterinärwesen und Verbraucherschutz, Liemeckestr.2, 34466 Wolfhagen sowie auf der Homepage des Landkreises Kassel (www.landkreiskassel.de) eingesehen werden.
Landkreis Kassel
