Für das Gebiet des Landkreises Kassel wurde eine Aufstallungspflicht für Geflügel, ein Verbot des Verbringens von Vögeln zu Veranstaltungen sowie ein Verbot der Durchführung von Veranstaltungen, auf denen Vögel gehandelt oder ausgestellt werden angeordnet.
Die Allgemeinverfügung wurde heute am 30.10.2025 auf der Internetseite des Landkreises Kassel öffentlich
bekanntgegeben und tritt damit am 31.10.2025 in Kraft. Sie ist bis zu einer gesonderten Aufhebung gültig.
