Zum 15.05.2025 werden folgende Gemeindesteuern und -abgaben fällig: Grundsteuer A und B 2. Quartal 2025,
Gewerbesteuervorauszahlung 2. Quartal 2025, Abfallgebühren 2. Quartal 2025.
Die Zahlungspflichtigen werden hiermit um pünktliche Begleichung der fälligen Beträge gebeten.
Den dem Lastschriftverfahren angeschlossenen Zahlungspflichtigen werden die fälligen Beträge vom Konto
abgebucht.
Der Gemeindevorstand, Gemeindekasse