Fahrerlaubnis der Klassen AM, A, A1, A2 oder A beantragen
Leistungsbeschreibung
Sie können eine Fahrerlaubnis der Klassen AM, A1, A2 und A beantragen.
Mit der Fahrerlaubnisklasse AM können Sie zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge führen.
Mit der Fahrerlaubnisklasse A1 können Sie Krafträder mit bis zu 125 ccm Hubraum und bis zu 11 kW Leistung fahren.
Mit der Fahrerlaubnisklasse A2 können Sie Krafträder bis 35 kW Leistung, deren Ausgangsleistung nicht mehr als 70 kW beträgt, führen.
Mit der Fahrerlaubnisklasse A können Sie Krafträder sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge führen.
Die Fahrerlaubnisklassen AM, A1, A2 und A werden unbefristet erteilt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- gültiger Personalausweis oder Reisepass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung)
- gegebenenfalls Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis
- ein biometrisches Lichtbild nach den Bestimmungen der Passverordnung (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Weitere Informationen finden Sie in der Fotomustertafel der Bundesdruckerei.
- Sehtestbescheinigung nach Anlage 6 Nr. 1.1 FeV (nicht älter als zwei Jahre)
- Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
Kurztext
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Fahrerlaubnis Erteilung erstmalig für die Klassen AM, A1, A2 oder A
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Unter Ersterteilung einer Fahrerlaubnis versteht man die Erteilung an Personen, die noch nie im Besitz einer Fahrerlaubnis waren
- die Fahrerlaubnisklasse AM berechtigt zum Führen von zwei- und dreirädrigen Kleinkrafträdern sowie vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen
- die Fahrerlaubnisklasse A1 berechtigt zum Führen von Krafträdern mit bis zu 125 ccm Hubraum und bis zu 11 kW Leistung, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt sowie dreirädrigen Kraftfahrzeugen mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.
- die Fahrerlaubnisklasse A2 berechtigt zum Führen von Krafträdern bis 35 kW Leistung, deren Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg beträgt und deren Ausgangsleistung nicht mehr als 70 kW beträgt
- mit der Fahrerlaubnisklasse A kann der Antragssteller Krafträder sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge führen.
- zuständig ist die jeweils zuständige Fahrerlaubnisbehörde (in der Regel die des Wohnortes)
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Typisierung
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