Hessen

Härtefallanträge Energiekosten: Antragsverfahren startet

Private Haushalte, die mit Öl und anderen nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizen, können in wenigen Tagen Härtefallhilfen rückwirkend für das Jahr 2022 beantragen. Dies soll Haushalte von besonders starken Preissteigerungen bei Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzeln, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle bzw. Koks entlasten. Die Hilfe kann über ein Online-Portal beantragt werden, das in den einzelnen Bundesländern stufenweise freigeschaltet wird – in Hessen am 4. Mai. 

Hessen nutzt dabei das zentrale Antragsportal der Kasse Hamburg, die für 13 Bundesländer die technische Umsetzung übernimmt. Nach der Beantragung der Hilfen über das Online-Portal wird das Regierungspräsidium Darmstadt als Bewilligungsstelle für Hessen die Anträge bearbeiten.

Eine stufenweise Freischaltung bei derartigen Verfahren hat sich in der Praxis bewährt, da besonders in der Startphase mit einer hohen Antragszahl zu rechnen ist - so kann ein störungsfreien Betrieb des Portals gewährleistet werden.

Weitere Informationen, den Online-Rechner und versch. Beispiele finden Sie hier

https://hessen.de/presse/haertefallantraege-energiekosten-antragsverfahren-startet

(Quelle: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen)